Bienensachverständige

Ihnen können von der unteren Verwaltungsbehörde unter fachlicher Aufsicht des beamteten Tierarztes die Durchführung der Bekämpfung der Bienenseuchen sowie die Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen übertragen werden. Wird zur Feststellung der Seuche die Einsendung von Untersuchungsmaterial erforderlich, so hat der Bienensachverständige dieses Untersuchungsmaterial zu entnehmen.Bienenk├ñsten in Wiese 1

Unseren Bienensachverständigen ist die Aufwanderung von Bienenvölkern in das Vereinsgebiet mit einem gültigem Gesundheitszeugnis zu melden. Umgekehrt sind vor einer Abwanderung vom hiesigen Bienensachverständigen die Völker eines Bienenstandes zu untersuchen und mit einem entsprechendem Gesundheitszeugnis auszustatten.

Bei Verdacht auf Bienenkrankheiten oder -vergiftung sollte der Bienensachverständige vom Imker zu Rate gezogen werden. Bei Verdacht auf die meldepflichtige "amerikanische Faulbrut" ist dies Pflicht.

Die Zuständigkeiten der Bienensachverständigen verteilen sich im Vereinsgebiet des Imkervereins Hauenstein e.V. wie folgt:

Stadt Laufenburg:

Bernhard Rüd / 07763 5861

Gemarkung Schachen:

Siebold Harald /  07755 294

Gemeinde Murg:

Ernst Duttlinger / 07763 3516

Gemarkungen Niederwihl, Oberwihl, Rüßwihl, Tiefenstein:

Uwe Dedering / 07754 929206

Gemarkung Harpolingen:

Ernst Duttlinger / 07763 3516

 

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